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Remote Work WORKATION

Workation in Neuseeland und Kasachstan leicht geworden

„Neuseeland will nicht mehr nur Backpacker- sondern auch Remote-Work-Paradies werden. Besitzer eines Visums oder einer E-Genehmigung dürfen nun problemlos im Land arbeiten. Auch Kasachstan öffnet sich dafür und hat das Neo-Nomad-Visum eingeführt.“

Seit dem 27. Januar 2025 dürfen in Neuseeland (Foto oben) so gut wie alle Besitzer eines Visums oder der elektronischen Reisegenehmigung NZeTA, die bei Deutschen, Österreichern und Schweizern z.B. für 90 Tage gilt, in Neuseeland problemlos arbeiten. Der Arbeitgeber muss aber seinen Sitz in einem anderen Land haben. Auch dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen für neuseeländische Unternehmen oder Personen angeboten werden und der Aufenthalt an einem Arbeitsplatz in Neuseeland nicht Bedingung für den Auftrag sein.

Kasachstan hat gerade sein Visumangebot um das „Neo-Nomad-Visum“ erweitert. Ausländische Staatsangehörige, die ortsunabhängig arbeiten und ihre berufliche Tätigkeit mit Reisen verbinden möchten, können damit bis zu einem Jahr problemlos in der Republik bleiben. Das Visum gehört der Kategorie B12-1 an, kann erstmals über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan beantragt werden und danach auf Antrag beim Innenministerium um weitere zwölf Monate verlängert werden. Berechtigt sind Staatsangehörige aller Länder, die im Ausland erwerbstätig sind, ein dauerhaftes Einkommen aus ausländischen Quellen und eine Krankenversicherung nachweisen können. Auch die Ehepartner und Kinder erhalten ein Visum für dieselbe Dauer.

Fotos: iStock/ primeimages