Neuseeland will nicht mehr nur Backpacker- sondern auch Remote-Work-Paradies werden. Seit dem 27. Januar 2025 dürfen so gut wie alle Besitzer eines Visums oder der elektronischen Reisegenehmigung NZeTA, die bei Deutschen, Österreichern und Schweizern z.B. für 90 Tage gilt, in Neuseeland problemlos arbeiten. Der Arbeitgeber muss aber seinen Sitz in einem anderen Land haben. Auch dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen für neuseeländische Unternehmen oder Personen angeboten werden und der Aufenthalt an einem Arbeitsplatz in Neuseeland nicht Bedingung für den Auftrag sein.
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