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Pauschalversteuerung für BahnBonus

Geschäftsreisende können jetzt auch persönlich von BahnBonus-Vorteilen profitieren, verspricht die DeutscheBahn. Dafür setzt sie zum Juli die pauschale Versteuerung für das Vorteilsprogramm BahnBonus um.“

In Deutschland müssen alle lohnsteuerpflichtigen Personen Vorteile, die sie aus geschäftlichen Anlässen erhalten haben und von denen sie privat profitieren, in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben („geldwerter Vorteil“), wenn Freibeträge überschritten werden. Auf dem Mobility Symposium in Berlin diese Woche hat die DeutscheBahn verkündet, dass ab dem 1. Juli 2023 die DB Fernverkehr AG die pauschale Versteuerung für das Vorteilsprogramm BahnBonus übernimmt. Nach § 37a EStG leistet sie eine pauschale Ausgleichszahlung.
Geschäftsreisende, die auf Dienstreisen gesammelte BahnBonus-Punkte privat nutzen dürfen, müssen damit künftig keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuer machen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.

Mit diesem Schritt, betont die DeutscheBahn, könne das Vorteilsprogramm auch zum echten Anreiz für Mitarbeitende werden. Sie können Punkte sammeln und, sofern unternehmensseitig erlaubt, diese dann auch persönlich nutzen, inklusive Statusvorteilen für Vielfahrende.
Wir müssen Mobilität neu denken. Wenn wir über New Work sprechen, müssen wir auch New Mobility planen“, sagt Stefanie Berk (Foto), Vorständin Marketing und Vertrieb DB Fernverkehr AG. „Mit der Pauschalversteuerung erhöhen wir den Anreiz, sich bei Geschäftsreisen öfter für die klimafreundliche Bahn zu entscheiden.“


Foto: © DB Fernverkehr AG

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