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Trend Bleisure Work: Mitarbeiter wünschen sich Homeoffice remote

„Neue Studien zeigen: Arbeitnehmer wollen nach Corona vermehrt an ferneren Orten ihren Laptop aufschlagen. Und Arbeitgeber punkten mit Remote-Work-Optionen, auch wenn es rechtliche Hürden zu überwinden gilt.“ Sylvie Konzack

„Wir haben unterschätzt, wie flexibel wir sind“, sagte die britische Zukunftsforscherin Oona Horx Strathern (Foto) im Dezember 2020 beim Serviced-Apartment-Kongress SO!APART in München und meint vor allem die Art, wie wir während Corona und vor allem danach leben, arbeiten und reisen wollen. „Wir werden an flexibleren Orten arbeiten – mehr Zuhause, vor allem der Ruhe wegen, aber auch vermehrt an anderen Orten, und uns auf ,Entdeckerreisen‘ begeben“, ergänzt sie. Im „Hoffice”, wie die Zukunftsforscherin sagt, also im Büro im Hotel, im „Boffice“ an der Bar, am Meer, im Wald oder in einem alten Gutshof im Co-Working mit Fremden – überall dort, wo man geschützt ist und zugleich ein inspirierendes Umfeld zum Arbeiten, Abschalten und zum Leben auf Zeit findet.
Damit treffen für Oona Horx Strathern die Wünsche nach einem frei bestimmbarerem, digitalen Arbeiten und nach mehr Freizeit an anderen Orten auf die Trends zu neuen, vielfältigen Lebensphasenmodellen sowie zu Community, Localhood, Resonanz und Konnektivität. Sich quasi auf eine private Dienstreise begeben für den modernen Mix von Job und Leisure. Ein bisschen mehr Freiheit und Flexibität geniessen, wie es digitale Nomaden schon länger vorleben.

Remote Work als Wertschätzung der Mitarbeiter

Der Trend, auf Reisen Berufliches mit Privatem zu vermischen, ist längst da: Sieben von zehn Angestellten in Deutschland haben dies bereits für einen Bleisure-Trip verbunden, so die Studie „Chefsache Business Travel 2020“. 57 Prozent verlängerten ihre Geschäftsreise, um eine neue Stadt oder Umgebung kennenzulernen. Dies vor allem bei den unter 40-Jährigen, bei denen 84 Prozent bereits eine Bleisure-Reise unternommen haben, sowie besonders Geschäftsführer, indem neun von zehn CEOs die Möglichkeit bereits genutzt haben, im Vergleich zu 50 Prozent der Führungs- und Fachkräfte. Und: Fast zwei Drittel (64 Prozent) sehen in der privaten Aufenthaltsverlängerung ein Entscheidungskriterium bei der Jobwahl. 76 Prozent der Geschäftsreisenden geben sogar an an, dass sich durch Bleisure-Möglichkeiten ihre Produktivität erhöht.

Nach Corona könnte in diesem Sinne das Thema Bleisure Work als Arbeitstrend eine ungeahnte Dynamik entfalten. „Das Homeoffice erlebt einen großen Schub und schafft neue Möglichkeiten, die Arbeit am Küchentisch mit Blick auf Strand, See oder Berge zu kombinieren“, erklärt Derpart-Geschäftsführer Andreas Neumann, der mit anderen Travel Management Companies im Deutschen Reiseverband (DRV) „Chefsache Business Travel“ initiiert hat. Viele Beschäftigte entwickeln den Wunsch: Wenn sie schon im Homeoffice sitzen und womöglich Kurzarbeit leisten, wollen sie sich zumindest etwas gönnen und an einem attraktiven Ort den Laptop aufschlagen – und Arbeitgeber können ihnen mit der flexiblen Wahl des Arbeitsortes ein „Danke“ zurufen für deren Unterstützung in den Corona-Monaten und sie weiter als wertvolle Fachkräfte binden und weiterentwickeln.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Details im Ausland beachten

Manchen reicht manchmal schon das Homeoffice auf Zeit in einem Hotel der gleichen Stadt oder in der Nähe. Manche suchen den Traum nach „Homeoffice im Ausland“, den als Corona-Reaktion einige Länder inzwischen mit neuen Arbeitsvisa möglich machen. Wer selbstständig ist, hat hier mehr Möglichkeiten denn je, auch weil sich die Hotels vor Ort mit speziellen Longstay-Angeboten öffnen und Urlaubsclubs mit Laptop am Pool, am Strand oder nahe der Skihütte locken.

Angestellte müssen ihre Remote-Work-Pläne in jedem Fall mit dem Arbeitgeber absprechen und diese genehmigen lassen. Dabei geht es um festzuschreibende Regeln zu Themen wie Arbeitszeiten, die Aufenthaltslänge, Erreichbarkeiten, IT-Sicherheit, anzupassende Details in den Reiserichtlinien zu Kostenübernahmen etc. Zudem sind bei Remote Work im Ausland steuer- und sozialversicherungsrechtliche Details zu klären. „Denn grundsätzlich endet das nationale ,Sozialversicherungsrechtliche‘ an der Landesgrenze. Insofern bedarf es europarechtlicher oder internationaler Abkommen, die eine weitere Geltung zum Gegenstand haben“, erklärt Prof. Dr. Tobias Ehlen, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Worms.

Innerhalb der EU gebe es Verordnungen, die die gegenseitige Anerkennung, zum Beispiel von Kranken-, Pflege- Unfall-, Arbeitslosenversicherung vorsehen, sowie bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten außerhalb der EU. „Bei steuerrechtlichen Fragen ist zu entscheiden, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Wohnsitzland und dem Land der Erbringung der Arbeit gibt“, betont der Wirtschaftsrechtler weiter, wobei Deutschland bereits solche Abkommen mit sehr vielen Staaten, etliche davon EU-Mitgliedstaaten, abgeschlossen hat.

In manchen Ländern ist es im Rahmen der Regelungen oder ohne Abkommen notwendig, dass ein Unternehmen zum Beispiel handelsrechtlich eine Zweigniederlassung anmelden muss, eine Steuerpflicht im „Remote-Work-Ausland“ für die Zeit des dortigen Aufenthalts anfällt oder die Sozialversicherungspflicht unterbrochen wird. Und wer gerade jetzt bewusst in ein Risikogebiet fährt, gefährdet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

In der Regel sind Auslandsaufenthalte bis zu drei Monate aber unproblematisch, bei Genehmigung durch den Arbeitgeber. Auch hat das deutsche Bundesarbeitministerium zum Beispiel im Oktober 2020 ein Gesetz vorgelegt, das einen Rechtsanspruch auf jährlich 24 Tage mobile Arbeit bzw. Homeoffice verankern könnte. Wenn dieses oder ähnliches beschlossen wird, könnte es für deutsche Arbeitnehmer mehr Freiheiten für Remote Work im Ausland geben.


Sylvie Konzack …

sieht im Thema „Bleisure Work – Bleisure Travel“ die Zukunft des Arbeitens und Reisens. In den nächsten Monaten will sie mit ihrem Autorenteam vermehrt über Remote-Work-Möglichkeiten informieren und Arbeitgeber vorstellen, die Remote Work und Bleisure Travel ermöglichen.

Fotos: © iStock.com/boana, © iStock.com/jhorrocks, Julia Baumgart Photography

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